Muss der Arbeitgeber nach dem geänderten Nachweisgesetz den Arbeitnehmer, der umgezogen ist, über eine Adressänderung informieren?
Formal ja (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NachwG). Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist das jedoch höchst zweifelhaft (gegen eine solche Mitteilungspflicht sprechen sich Falter/Bissels/Meißner in ihrem Beitrag in DB 2022, 2217 (2218) aus [„Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“].