Startseite | Aktuelles | Muss bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis die Arbeitszeit des mitarbeitenden Ehepartners aus steuerlichen Gründen zwingend aufgezeichnet werden?

Muss bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis die Arbeitszeit des mitarbeitenden Ehepartners aus steuerlichen Gründen zwingend aufgezeichnet werden?

Muss bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis die Arbeitszeit des mitarbeitenden Ehepartners aus steuerlichen Gründen zwingend aufgezeichnet werden?
Frage der Woche
08.04.2021

Muss bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis die Arbeitszeit des mitarbeitenden Ehepartners aus steuerlichen Gründen zwingend aufgezeichnet werden?

Nein. Siehe dazu etwa BFH, Urt. v. 18.11.2020 – VI R 28/18 [Leitsatz zu 3.]:

„Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z.B. Stundenzettel, dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich.“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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