Müssen die Kosten einer Probefahrt der Werkstatt nach einem Verkehrsunfall bzw. einer Reparatur von dem Schädiger erstattet werden?
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Teilweise wird die Frage bejaht, teils wird sie verneint. Das AG Bremen hat sich für eine Erstattungsfähigkeit ausgesprochen (AG Bremen, Urt. v. 25.09.2020 – 9 C 8/20).
Siehe dazu auch den Kurzbeitrag von Roshan in NJW-Spezial 2021, 329.