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M&A für KMU

Die fünf größten Fehler beim Unternehmensverkauf
M&A für KMU
Aktuelles
06.02.2024

M&A für KMU

Die fünf größten Fehler beim Unternehmensverkauf
  1. Keine Klarheit über den eigenen Unternehmenswert

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen und die Effekte auf die Unternehmensbewertung kennen und verteidigen können. Wer da nicht sattelfest ist, verkauft sein Unternehmen unter Wert.

  1. Ohne Plan in den Verkaufsprozess einsteigen

Viele Verkäufer meinen, dass kleinere Unternehmen keine Dokumentationen vorhalten und Verkaufsstrategien entwickeln müssen wie etwa multinationale Konzerne. Anwälte und Prüfer der Käuferseite sind aber nur auf der Suche nach genau diesen Unzulänglichkeiten, um damit Wertabzüge durchzusetzen.

  1. Den Prozess des Unternehmensverkaufs dem Käufer überlassen

Wer nicht weiß,  welche Schritte zu welchem Zeitpunkt zu welchen Zielen führen wird den Prozess des Unternehmensverkaufs dem Käufer überlassen und seine Verhandlungsposition schwächen.

  1. Kein Verständnis für die Interessen das Käufers

In vielen Fällen beherrscht zwar der Verkäufer sein Geschäft, hat  aber nicht den notwendigen Blick für die Sichtweise des Käufers. So kauft ein Investor kein Unternehmen aufgrund der bisherigen Umsätze und Gewinne, sondern allein aufgrund dessen, was er glaubt, in der Zukunft realisieren zu können.

  1. Den Kaufvertrag vom Käufer schreiben lassen

Ist der Vertrag vom Anwalt des Käufers erst einmal verfasst, bleiben höchstwahrscheinlich mehr von dessen Positionen übrig, als wenn der Anwalt des Verkäufers die erste Vertragsversion stellt.

Gründliche Vorbereitung, die Entwicklung einer robusten Verkaufsstrategie, eine lückenlose Dokumentation aller Unternehmenskriterien, Verhandlungsgeschick und fachliche Unterstützung sind die wichtigsten Erfolgsgaranten beim Unternehmensverkauf.

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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Christian Lennert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: gmund@etl-rechtsanwaelte.de


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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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