Kürzung des Pflichtteils durch Kosten der Grabpflege?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 26.05.2021 – IV ZR 174/20):
„1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
- Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.“