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Krankheitskosten als Folge eines Wegeunfalles können Werbungskosten sein!

Krankheitskosten als Folge eines Wegeunfalles können Werbungskosten sein!
Aktuelles
23.04.2020

Krankheitskosten als Folge eines Wegeunfalles können Werbungskosten sein!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 19.12.2019 – VI R 8/18, DB 2020, 701):

Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.

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Holger Pape
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