Krankheitskosten als Folge eines Wegeunfalles können Werbungskosten sein!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 19.12.2019 – VI R 8/18, DB 2020, 701):
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.