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Konkurrenzschutz des Gewerberaummieters in einem Einkaufszentrum

Konkurrenzschutz des Gewerberaummieters in einem Einkaufszentrum
Aktuelles
02.07.2020

Konkurrenzschutz des Gewerberaummieters in einem Einkaufszentrum

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer mietrechtlichen Sache unter anderem wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 26.02.2020 – XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507)

Ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz kann grundsätzlich auch für Mieter in einem Einkaufszentrum bestehen. Der formularmäßige Ausschluss des Konkurrenzschutzes in einem Einkaufszentrum bei gleichzeitiger Festlegung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam.

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Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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