Konkurrenzschutz des Gewerberaummieters in einem Einkaufszentrum
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer mietrechtlichen Sache unter anderem wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 26.02.2020 – XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507)
Ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz kann grundsätzlich auch für Mieter in einem Einkaufszentrum bestehen. Der formularmäßige Ausschluss des Konkurrenzschutzes in einem Einkaufszentrum bei gleichzeitiger Festlegung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam.