Können Umgangskontakte davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.04.2021 – 10 UF 72/21). In der Entscheidung heißt es:
„1. Umgangskontakte können nicht davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist.
2. Umgangskontakte könne unter bestimmten Voraussetzungen davon abhängig gemacht werden, dass sich die umgangsberechtigte Person zuvor einem Test auf Infektion mit dem Corona-Virus mit negativem Ausgang unterzieht.“