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Keine Vererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung vor Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (Fall Kohl)

Keine Vererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung vor Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (Fall Kohl)
Aktuelles
21.03.2022

Keine Vererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung vor Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (Fall Kohl)

Kohl bzw. dessen Witwe betrifft, entschieden (BGH, Teilurt. v. 29.11.2021 – VI ZR 258/18, NJW-Spezial 2022, 71):

„Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung wird grundsätzlich erst mit Rechtskraft eines dem Verletzten die Geldentschädigung zusprechenden Urteils vererblich; ein nicht rechtskräftiges, nur vorläufig vollstreckbares Urteil genügt nicht (Fortführungen Senatsurteile vom 23. Mai 2017 – VI ZR 261/16, BGHZ 215, 117 und vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 Rn. 24).“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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