Keine unbezahlte Freistellung eines nicht geimpften Mitarbeiters trotz Verstoßes gegen die sog. „Impfpflicht“
Das Arbeitsgericht (ArbG) Dresden hat die unbezahlte Freistellung einer Arbeitnehmerin in einem Seniorenheim wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig beurteilt (ArbG Dresden, Urt. v. 11.01.2023 – 4 Ca 688/22). Eine solche Freistellung kommt für das Gericht erst dann in Betracht, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde ein entsprechendes Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat.