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Keine Maklerprovision wegen fehlenden Kausalzusammenhangs?

Keine Maklerprovision wegen fehlenden Kausalzusammenhangs?
Frage der Woche
31.07.2020

Keine Maklerprovision wegen fehlenden Kausalzusammenhangs?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 05.03.2020 – I ZR 69/19):

Für die Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Nachweis der Vertragsgelegenheit durch den Makler und dem Abschluss des Hauptvertrags genügt es nicht, dass sich aus der Sicht des Maklerkunden die vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit zerschlagen hat. Entscheidend ist vielmehr, ob der nachgewiesene Interessent seine Absicht, das Geschäft abzuschließen, aufgegeben hat. Nur eine vom nachgewiesenen Interessenten eingegangene endgültige vertragliche Bindung rechtfertigt die Annahme einer Aufgabe seiner Vertragsabsicht.

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