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Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt

Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt
Aktuelles
24.08.2024

Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Fahrer leicht ermitteln lässt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat im Leitsatz wie folgt entschieden (VG Berlin, Urt. v. 26.06.2024 – VG 37 K 11/23):

„Hätte sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, liegt keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO vor.“

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Sven Merkel
Rechtsanwalt

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