Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 01.03.2021 – IX R 27/19):
„Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21).“