Kein Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung!
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat entschieden (OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.08.2020 – 3 M 49/20, NJW-Spezial 2020, 683):
1. Eine Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist rechtswidrig, wenn der Betroffene zuvor nicht ermahnt und verwarnt worden ist.
2. Die Fahrerlaubnisbehörde trägt die Beweislast für den Zugang einer vorherigen Ermahnung und Verwarnung.
3. Allein aus einer auf ein Mahnungsschreiben hin vorgenommenen Zahlung einer geringfügigen Verwaltungsgebühr kann nicht der Schluss gezogen werden, bei dem Bestreiten des Zugangs des der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Schriftstücks handele es sich um eine bloße Schutzbehauptung des Betroffenen.
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