Kein Anspruch auf Löschung und Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Arztsuch- und -bewertungsportal!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2022 entschieden, dass es keinen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem Arztsuch- und -bewertungsportal jameda gibt (BGH, Urt. v. 13.12.2022 – VI ZR 54/21). Das auf den Basis-Profilen fehlende Portraitbild eines Arztes sei nicht geeignet, einen das Profil des betreffenden Arztes „besuchenden“ potentiellen Patienten auf das Profil eines mit diesem konkurrierenden, aber zahlenden Arztes zu leiten. Das Fehlen eines Bildes auf dem Basis-Profil lasse keinen Schluss darauf zu, der betroffene Arzt sei weniger qualifiziert als der Inhaber eines Premium-Profils mit Bild. Die Voraussetzungen des sich aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO ergebenden Löschungsanspruchs seien nicht gegeben.