Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung
Eine nicht gegen Covid-19 bzw. SARS-CoV-2 geimpfte Pflegekraft ist mit ihrer Klage auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Köln gescheitert (ArbG Köln, Urt. v. 21.07.2022 – 8 Ca 1779/22). Das Gericht ist der Auffassung, dass dem Beschäftigungsanspruch § 20a IfSG entgegenstehe. Konsequent bestehe dann auch kein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmerin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.