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Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung

Ungeimpfte Pflegekraft scheitert vor dem Arbeitsgericht Köln
Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung
Aktuelles
07.10.2022

Kein Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung

Ungeimpfte Pflegekraft scheitert vor dem Arbeitsgericht Köln

Eine nicht gegen Covid-19 bzw. SARS-CoV-2 ge­impf­te Pfle­ge­kraft ist mit ihrer Klage auf tat­säch­li­che Be­schäf­ti­gung sowie Zah­lung von An­nah­me­ver­zugs­lohn vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Köln ge­schei­tert (ArbG Köln, Urt. v. 21.07.2022 – 8 Ca 1779/22). Das Gericht ist der Auffassung, dass dem Be­schäf­ti­gungs­an­spruch § 20a IfSG entgegenstehe. Konsequent bestehe dann auch kein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmerin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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