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Kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice!

Kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice!
Aktuelles
12.10.2021

Kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice!

Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden (LAG München, 26.08.2021 – 3 SaGa 13/21):

„1. Gestattet ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, ist er gemäß § 106 Satz 1 GewO berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

  1. Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, an seinem Wohnsitz seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen.“
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Autor(en)


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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