Startseite | Aktuelles | Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?

Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?

Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?
Frage der Woche
16.03.2022

Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?

Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.01.2022 – 3 Wx 216/21):

„Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsaktes gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind, § 2250 Abs. 1 BGB.“

Suchen
Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel