Kann wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen bei einem Nottestament auf die gleichzeitige Anwesenheit von drei Zeugen verzichtet werden?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.01.2022 – 3 Wx 216/21):
„Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsaktes gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind, § 2250 Abs. 1 BGB.“