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Kann sich ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft strafbar machen, wenn er einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt?

Kann sich ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft strafbar machen, wenn er einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt?
Frage der Woche
13.04.2023

Kann sich ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft strafbar machen, wenn er einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.01.2023 – 6 StR 133/22):

„Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt.“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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