Kann sich ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft strafbar machen, wenn er einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt?
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.01.2023 – 6 StR 133/22):
„Der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB kann erfüllt sein, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt.“