Kann man die Sonderzeichen „//“ als Teil einer Firma verwenden?
Nein, meint der BGH zu § 18 Abs. 1 HGB (BGH, Beschl. v. 25.01.2022 – II ZB 15/21):
„Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen ´//´ sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.“
Nein, meint der BGH zu § 18 Abs. 1 HGB (BGH, Beschl. v. 25.01.2022 – II ZB 15/21):
„Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen ´//´ sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.“
Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
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