Kann Kurzarbeit ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber angeordnet werden?
Nein, für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist es zwingend erforderlich, dass mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit getroffen wurde. Diese kann in einem Tarifvertrag, der für das Unternehmen Geltung besitzt, oder auch in einem Arbeitsvertrag geregelt sein. Sollte es bislang keine Regelung geben, ist es zwingend erforderlich, eine Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers zur Einführung von Kurzarbeit einzuholen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers muss mit dem Anzeige auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Stimmt der Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit nicht zu, kann dies zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers führen. Allerdings ist hier jeder Einzelfall sorgfältig zu prüfen.