Kann es einen Nutzungsausfallanspruch geben, wenn dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall noch zwei weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen?
Ja, das ist im Ausnahmefall denkbar (siehe dazu etwa OLG Hamburg, Urt. v. 28.10.2022 – 14 U 168/21, NJW-Spezial 2023, 299). In dem durch das OLG Hamburg entschiedenen Fall besaß der Geschädigte neben dem beschädigten Bentley noch einen Sportwagen, der aber mangels tauglicher Bereifung während der Winterzeit nicht uneingeschränkt bewegt werden konnte. Zudem verfügte der Geschädigte über ein Kfz, das wegen nicht reparierter Mängel nicht nur eingeschränkt fahrbereit war.