Kann es eine Impfpflicht des Arbeitnehmers gegen das Coronavirus aufgrund einer Betriebsvereinbarung geben?
Klar ist, dass eine mögliche Impfung gegen das Coronavirus der betrieblichen Mitbestimmung unterfallen kann, nämlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Ohne eine Mitwirkung des Betriebsrats ist eine Pflicht des Arbeitnehmers, sich impfen zu lassen, nicht denkbar. Im Übrigen ist zu bedenken, dass eine Impflicht, geregelt in einer Betriebsvereinbarung, eine Ausnahme darstellen dürfte, da die rechtlichen Anforderungen an eine solche Regelung hoch sind.
Siehe dazu auch den Aufsatz von Gutzeit in DB 2021, 955 ff. zur Frage einer Impfpflicht im Arbeitsverhältnis.