Kann es auch schon vor rechtskräftiger Scheidung zu einer Teilungsversteigerung der Ehewohnung kommen?
Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2020 – 15 UF 194/20, NZFam 2021, 280). Dort heißt es:
„1. Ein Teilungsversteigerungsantrag während der Trennungszeit ist nicht generell ausgeschlossen.
2. Dem Schutzzweck des § 1361b BGB wird auch eine im Einzelfall gebotene interessengerechte Abwägung im Rahmen des aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB folgenden Rücksichtnahmegebots gerecht.
3. Dem in der Wohnung verbliebenen Miteigentümer bleibt es auch während eines laufenden Teilungsversteigerungsverfahrens unbenommen, einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB zu stellen.“