Startseite | Aktuelles | Kann es auch schon vor rechtskräftiger Scheidung zu einer Teilungsversteigerung der Ehewohnung kommen?

Kann es auch schon vor rechtskräftiger Scheidung zu einer Teilungsversteigerung der Ehewohnung kommen?

Kann es auch schon vor rechtskräftiger Scheidung zu einer Teilungsversteigerung der Ehewohnung kommen?
Frage der Woche
15.04.2021

Kann es auch schon vor rechtskräftiger Scheidung zu einer Teilungsversteigerung der Ehewohnung kommen?

Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2020 – 15 UF 194/20, NZFam 2021, 280). Dort heißt es:

„1. Ein Teilungsversteigerungsantrag während der Trennungszeit ist nicht generell ausgeschlossen.

2. Dem Schutzzweck des § 1361b BGB wird auch eine im Einzelfall gebotene interessengerechte Abwägung im Rahmen des aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB folgenden Rücksichtnahmegebots gerecht.

3. Dem in der Wohnung verbliebenen Miteigentümer bleibt es auch während eines laufenden Teilungsversteigerungsverfahrens unbenommen, einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB zu stellen.“

Suchen
Autor(en)


Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel