Kann einem Pächter der Pachtvertrag außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn sich der Pächter in sozialen Medien abfällig über den Verpächter äußert?
Ja, meint das Landgericht (LG) Frankenthal ( LG Frankenthal, Urt. v. 26.09.2023 – 6 O 75/23).
In dem durch das Gericht entschiedenen Fall hatte sich ein Gastwirt mit Beschimpfungen und animierten Kothaufen-Emojis in sozialen Netzwerken (Social Media) abfällig und beleidigend über seinen Verpächter geäußert. Der kündigte daraufhin den Pachtvertrag fristlos. Die anschließende Räumungsklage verlor der Pächter vor dem Landgericht.