Kann eine weiche Patronatserklärung eine rechnerische Überschuldung vermeiden?
Nein, so zumindest im Regelfall, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 13.07.2021 – II ZR 84/20, m. Anm. Bruder in DB 2021, 2408):
„Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.“