Kann eine Vereinbarung über Homeoffice gekündigt werden?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat sich mit der Frage der Teilkündbarkeit einer Homeoffice-Vereinbarung befasst (LAG Hamm, Urt. v. 16.03.2023 – 18 Sa 832/22).
Das Gericht anerkennt grundsätzlich die Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung der (Zusatz-)Vereinbarung, wenn nur für beide Seiten (Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer) ein Kündigungsrecht vereinbart wird.