Kann ein Vergleich zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen?
Ja, das ist denkbar. In der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Nr. 5/2020 v. 22.01.2020 zu dem Verfahren C-307/18 [Generics (UK) u.a.] heißt es:
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein Vergleich zur Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Ein solcher Vergleich kann nämlich sowohl eine bezweckte oder bewirkte Einschränkung des Wettbewerbs als auch eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung darstellen.