Startseite | Aktuelles | Kann ein Pflegedienst verlangen, dass seine Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind, auch wenn es insoweit ab dem 01.01.2023 keine Nachweispflicht mehr gibt?

Kann ein Pflegedienst verlangen, dass seine Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind, auch wenn es insoweit ab dem 01.01.2023 keine Nachweispflicht mehr gibt?

Zu § 20a IfSG
Kann ein Pflegedienst verlangen, dass seine Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind, auch wenn es insoweit ab dem 01.01.2023 keine Nachweispflicht mehr gibt?
Frage der Woche
15.12.2022

Kann ein Pflegedienst verlangen, dass seine Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind, auch wenn es insoweit ab dem 01.01.2023 keine Nachweispflicht mehr gibt?

Zu § 20a IfSG

Vermutlich nein. Allerdings wird man ggf. unterscheiden müssen. Bei der Neueinstellung dürfte die durch Impfung erlangte Immunität ein zulässiges Einstellungskriterium sein. Im Rahmen eines schon bestehenden Arbeitsverhältnisses wird man aber den Arbeitnehmer nicht zwingen können, sich impfen zu lassen; der Schutz von Patienten dürfte auch auf anderem Wege erreicht werden können (Maskenpflicht, regelmäßige Tests auf das Coronavirus). Auch dürfte die fehlende Bereitschaft des Arbeitnehmers, sich impfen zu lassen, keinen Kündigungsgrund nach dem KSchG darstellen. Wiederum anders könnte das sein, wenn es ausnahmslos Patienten gibt, die eine Betreuung durch eine nicht geimpfte Person ablehnen.

Alle diese Hinweise sind mit großer Unsicherheit belegt. Rechtsprechung hierzu gibt es bislang nicht.

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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