Kann ein GmbH-Gesellschafter Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen ihren Fremdgeschäftsführer im eigenen Namen geltend machen?
Nein, das geht grundsätzlich nicht, meint der BGH zu §§ 43 Abs. 2, 46 Nr. 8 GmbHG (BGH, Urt. v. 25.01.2022 – II ZR 50/20). Der Leitsatz der Entscheidung lautet:
„Ein Gesellschafter einer GmbH kann Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen.“