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Kann ein Arzt fachgebietsfremde Leistungen nach der GOÄ abrechnen?

Kann ein Arzt fachgebietsfremde Leistungen nach der GOÄ abrechnen?
Frage der Woche
13.09.2022

Kann ein Arzt fachgebietsfremde Leistungen nach der GOÄ abrechnen?

Ja, grundsätzlich kann das der Arzt unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 und des § 4 Abs. 2 Satz 1 GÖA tun, so jedenfalls das BayObLG, Urt. v. 18.01.2022 – 1 ZRR 40/20, NJW 2022, 1688. Im Leitsatz heißt es:

„1. Ein Verstoß gegen das Beschränkungsgebot in Art. 34 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Behandlungsvertrags nach § 134 BGB.

  1. Ein Arzt kann auch fachgebietsfremde Leistungen unter den Voraussetzungen der § 1 Abs. 2 Satz 1 und § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.“
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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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