Startseite | Aktuelles | Kann ein Antrag auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG verbunden werden?

Kann ein Antrag auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG verbunden werden?

Kann ein Antrag auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG verbunden werden?
Frage der Woche
12.10.2021

Kann ein Antrag auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG verbunden werden?

Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.06.2021 – 11 UF 227/21). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es zu 1.):

„Anträge nach § 1361b BGB und § 1 GewSchG können in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden.“

Suchen
Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel