Kann ein Antrag auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG verbunden werden?
Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.06.2021 – 11 UF 227/21). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es zu 1.):
„Anträge nach § 1361b BGB und § 1 GewSchG können in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden.“