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Kann die Ausschüttung eines Gewinnvortrags bei einer GmbH als Ausgleich einer darlehensgleichen Forderung angesehen werden?

Kann die Ausschüttung eines Gewinnvortrags bei einer GmbH als Ausgleich einer darlehensgleichen Forderung angesehen werden?
Frage der Woche
03.12.2021

Kann die Ausschüttung eines Gewinnvortrags bei einer GmbH als Ausgleich einer darlehensgleichen Forderung angesehen werden?

Ja, das ist in bestimmten Konstellationen denkbar, so jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 zu § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO u.a. (BGH, Urt. v. 22.07.2021 – IX ZR 195/20, DB 2021, 2143 m. Anm. Behme in DB 2021, 2811). Im Leitsatz heißt es:

„1. Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, einen festgestellten Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen, kann der aus einem später gefassten, auf Ausschüttung des Gewinnvortrags gerichteten Gewinnverwendungsbeschluss folgende Zahlungsanspruch eine wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung darstellen.

  1. Eine Behandlung als wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung scheidet aus, wenn bereits zum Zeitpunkt des ersten, auf einen Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung gerichteten Gesellschafterbeschlusses eine Gewinnausschüttung nicht vorgenommen werden durfte, weil und soweit die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt eine Unterbilanz herbeigeführt oder vertieft hätte.“
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Erion Metoja
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