Kann der Wohnungsmieter die Miete mindern, wenn der Mieter dafür verantwortlich ist, dass ein Mangel aufgetreten ist?
Grundsätzlich ja, meint das Landgericht (LG) Würzburg (LG Würzburg, Beschl. v. 10.05.2023 – 44 S 119/23). Jedenfalls unter den im konkret entschiedenen Fall gegebenen Umständen. Danach war der durch den Mieter verursachte Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene (Brand-)Sachversicherung gedeckt und dem Mieter hinsichtlich des Verschuldens lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Mieter mit „wenig Erfahrung im Haushalt“ hatte einen Kochtopf mit heißem Fett versehentlich auf einer von ihm unbemerkt noch eingeschaltete Herdplatte stehen gelassen. Bei der Pflichtwidrigkeit handele es sich um ein Augenblicksversagen, so das Landgericht. Zudem sei der Mieter zur nächtlichen Uhrzeit müde gewesen und es habe alkoholbedingt eine Verminderung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit gegeben.