Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser die Corona-Warn-App verwendet?
Diese Frage wird derzeit von der ganz überwiegenden Zahl der Juristen verneint.
Zunächst kann es – wenn überhaupt – nur um die Nutzung der Corona-Warn-App im Betrieb gehen. Aber auch insoweit wird sich der Arbeitgeber wahrscheinlich nicht auf geltendes Recht stützen können. Weder das Direktionsrecht (= Weisungsrecht) nach §§ 106, 6 Abs. 2 GewO, § 315 BGB gewährt dem Arbeitgeber einen derartigen Anspruch, noch würde das der Fall sein, wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen werden würde.