Kann das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommene Arbeitsverhältnisses verwirken?
Ja, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 04.07.2017 – 15 Sa 73/16). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es zu einem Fall der Arbeitnehmerüberlassung:
„Das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, kann verwirken. Dies gilt grundsätzlich auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommene Arbeitsverhältnisse.“