Kalkulationsfehler im Angebot als Anfechtungsgrund?
Siehe dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 16.05.2024 – 2 U 146/22, NJW-Spezial 2024, 462 [Leitsatz]:
„Ein nicht zur Irrtumsanfechtung berechtigender Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Gebot in einem Vergabeverfahren entstanden ist.“