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Ist jede Änderung eines Grundstückskaufvertrages beurkundungspflichtig?

Ist jede Änderung eines Grundstückskaufvertrages beurkundungspflichtig?
Frage der Woche
25.05.2020

Ist jede Änderung eines Grundstückskaufvertrages beurkundungspflichtig?

Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie folgt entschieden (BGH, Urt. v. 11.10.2019 – V ZR 7/19):

Eine Vereinbarung, mit der die Parteien eines Grundstückskaufvertrags die Möglichkeit zur Nutzung des Grundstücks beschränken (hier: Verbot der Milchverarbeitung), führt nicht zu einer Änderung oder Neubegründung von Erwerbs- oder Veräußerungspflichten und ist daher nach bindend erklärter Auflassung formlos möglich.

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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