Ist eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt rechtlich zulässig?
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 15.02.2022 – II ZB 6/21). Das zumindest im Hinblick auf das Heilberufekammergesetz in Baden-Württemberg (zu § 30a Abs. 1 Satz 2 HBKG BW). Der Leitsatz der Entscheidung des BGH lautet:
„Eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt ist nach dem Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg zulässig.“