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Ist eine Aussetzung der Vollziehung von Beitragsnachforderungen für Sozialbeiträge wegen der CORONA-Krise möglich?

Ist eine Aussetzung der Vollziehung von Beitragsnachforderungen für Sozialbeiträge wegen der CORONA-Krise möglich?
Frage der Woche
23.05.2020

Ist eine Aussetzung der Vollziehung von Beitragsnachforderungen für Sozialbeiträge wegen der CORONA-Krise möglich?

Das Landessozialgericht München (LSG) hat mit Beschl. v. 06.05.2020 –  L 7 BA 58/20 B ER – zur Frage der Aussetzung der Vollziehung von Beitragsnachforderungen für Sozialbeiträge wegen der CORONA-Krise entschieden:

Die Versagung der begehrten Erstattung bzw. der für sie erforderlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung erscheint vor dem Hintergrund unbillig, dass – wie dargelegt – die aktuellen Liquiditätsprobleme glaubhaft allein auf die staatlich angeordneten und absehbar befristeten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zurückgehen und im Übrigen glaubhaft ist, dass sich diese nachhaltig lösen werden, sobald der Studiobetrieb der Antragstellerin wieder aufgenommen werden kann.

Ergänzende Hinweise des Anwalts für Sozialversicherungsrecht

Die Entscheidung des LSG ist als wegweisend zu bezeichnen. Die Sozialgerichte haben bislang die Anforderungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Nachforderungsbescheiden von Sozialbeiträgen sehr hoch gelegt. Bei Liquiditätsproblemen durch die Nachforderungen wurde regelmäßig geurteilt, dass dann ein Sofortvollzug umso dringlicher sei. Im Interesse der Solidargemeinschaft könne nicht abgewartet werden. Jetzt wurde vom LSG das Interesse an der Sicherung der Arbeitsplätze ausdrücklich in die Bewertung mit einbezogen. Dies wurde in der aktuellen Situation höher bewertet als ein eventuelles Insolvenzrisiko.

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Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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