Ist eine Abmahnung auch im sog. Kleinbetrieb erforderlich?
Eine Abmahnung im Kleinbetrieb (vgl. § 23 KSchG), d.h. außerhalb des KSchG, ist vor einer ordentlichen, fristgemäßen Kündigung des Arbeitgebers in aller Regel überflüssig. Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen das anders ist. So kann unter Umständen auch im Kleinbetrieb eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung erforderlich sein, wenn sich der Arbeitgeber bei einer Kündigung ohne Abmahnung zu seinem bisherigen Verhalten dem Arbeitnehmer gegenüber in Widerspruch setzen würde (siehe dazu etwa Schubert, ArbRAktuell 2023, 334 (336)).