Ist ein Steuererstattungsanspruch beim sog. Anfangsvermögen zu berücksichtigen?
Das Anfangsvermögen spielt im Zusammenhang mit dem Zugewinn eine bedeutsame Rolle. Dazu hat der BGH mit Blick auf einen Steuererstattungsanspruch wie folgt entschieden (BGH, Beschl. v. 08.12.2021 – XII ZB 402/20, NJW-Spezial 2022, 164 [Leitsatz zu 1.)]):
„Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen.“