Ist die Erbengemeinschaft ein Zusammenschluss, der dem Gesellschaftsrecht unterfällt?
Nein, denn die Erbengemeinschaft entsteht nicht durch Rechtsgeschäft.
Nein, denn die Erbengemeinschaft entsteht nicht durch Rechtsgeschäft.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt
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