Ist die Corona-Schutzimpfung wegen § 20a IfSG eine gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung?
Nach Auffassung von Thönißen/Born ist die Schutzimpfung Voraussetzung für die Tätigkeit in einer der in § 20a IfSG beschriebenen Einrichtungen (Thönißen/Born, DB 2022, 1131 ff.). Diese Auffassung ist freilich aktuell umstritten. Die Autoren argumentieren mit dem Gesetzeswortlaut, der Historie, der Systematik sowie mit Sinn und Zweck („Telos“) von § 20a IfSG.