Ist die betriebsbedingte Kündigung eines Reiseteilnehmers in der Probezeit eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung?
Ja, meint das Landgericht (LG) Mönchengladbach (LG Mönchengladbach, Urt. v. 09.03.2021 – 4 S 30/20). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:
„Auch eine Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit kann eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung sein.“
Ergänzende Hinweise
Die Entscheidung des LG macht deutlich, dass das Arbeitsrecht und das Recht der Reisrücktrittsversicherung nicht zwingend konform gehen müssen. Eine betriebsbedingte Kündigung in der Probezeit gibt es im Arbeitsrecht streng genommen nicht (vgl. § 1 KSchG).