Ist der WEG-Verwalter verpflichtet, eigenes Fehlverhalten offenzulegen?
Siehe dazu den Beitrag von Drasdo in NJW-Spezial 2022, 289. Drasdo geht davon aus, dass der WEG-Verwalter in jedem Fall über seine Pflicht zur Erstellung eines sachlich zutreffenden Vermögensberichts ein „entsprechendes Szenario“ aufdecken muss.