Ist der unentgeltliche Erwerb von Miteigentum durch Minderjährige rechtlich nachteilig und muss demzufolge ein Ergänzungspfleger bestellt werden?
Diese Frage ist unter Juristen umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2024 entschieden, dass dies nicht der Fall sei und den Erwerb von Miteigentum als lediglich rechtlich vorteilhaft angesehen (BGH, Beschl. v. 18.04.2024 – V ZB 51/23, NJW 2024, 1957).
Einen Überblick über den Meinungsstand bietet Meier in NJW 2024, 1914 ff.; Meier hält die Entscheidung des BGH für unrichtig.