Startseite | Aktuelles | Ist der unentgeltliche Erwerb von Miteigentum durch Minderjährige rechtlich nachteilig und muss demzufolge ein Ergänzungspfleger bestellt werden?

Ist der unentgeltliche Erwerb von Miteigentum durch Minderjährige rechtlich nachteilig und muss demzufolge ein Ergänzungspfleger bestellt werden?

Ist der unentgeltliche Erwerb von Miteigentum durch Minderjährige rechtlich nachteilig und muss demzufolge ein Ergänzungspfleger bestellt werden?
Frage der Woche
18.07.2024

Ist der unentgeltliche Erwerb von Miteigentum durch Minderjährige rechtlich nachteilig und muss demzufolge ein Ergänzungspfleger bestellt werden?

Diese Frage ist unter Juristen umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2024 entschieden, dass dies nicht der Fall sei und den Erwerb von Miteigentum als lediglich rechtlich vorteilhaft angesehen (BGH, Beschl. v. 18.04.2024 – V ZB 51/23, NJW 2024, 1957).

Einen Überblick über den Meinungsstand bietet Meier in NJW 2024, 1914 ff.; Meier hält die Entscheidung des BGH für unrichtig.

Suchen
Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel