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Ist der ersatzlose Abriss eines Gebäudes eine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB?

Ist der ersatzlose Abriss eines Gebäudes eine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB?
Frage der Woche
21.06.2021

Ist der ersatzlose Abriss eines Gebäudes eine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB?

Nein, meint der Bundesgerichtshof und bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 16.12.2020 – VIII ZR 70/19):

„Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Bestätigung von Senatsurteil vom 24. März 2004 – VIII ZR 188/03 , NJW 2004, 1736 unter II 1 a).“

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Autor(en)


Holger Pape
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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