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Ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen erhöht, wenn dem Unterhaltspflichtigen vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird?

Ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen erhöht, wenn dem Unterhaltspflichtigen vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird?
Frage der Woche
26.07.2024

Ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen erhöht, wenn dem Unterhaltspflichtigen vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird?

Siehe dazu OLG Hamm, Beschl. v. 04.03.2024 – 4 UF 5/23, NJW-Spezial 2024, 358 [Leitsatz zu 3.) bis 5.)]:

„Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen eines Pflichtigen erhöht sich, wenn ihm vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird, weil er insoweit eigene Aufwendungen erspart.

Grundsätzlich kann zur Bemessung der Höhe dieses Vorteils auf die steuerliche sogenannte 1%-Regelung zurückgegriffen werden.

Eine abweichende Bewertung kann dann angemessen sein, wenn es sich um einen besonders kostspieligen PKW handelt, der vorrangig Repräsentationszwecken im Rahmen des Arbeitsverhältnisses dient und den der Pflichtige ansonsten niemals angeschafft hätte.“

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Autor(en)


Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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