Ist das Duschen im Betrieb als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen?
Ja, das kann – einzelfallabhängig – so sein (BAG, Urt. v. 23.04.2024 – 5 AZR 212/23). Im Leitsatz der zitierten Entscheidung heißt es:
„Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der AN bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.“